Hessisches Ministerium für Justiz

So können Sie Richter werden:

     
 

Richter kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes nur werden, wer

- Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,

- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintritt,

- die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5-7 DRiG) und

- über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Zitat von der Internet-Seite des
Hessichen Ministeriums der Justiz